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VG Dresden, 17.08.2000 - 3 K 3624/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermögensentschädigung für die Enteignung und Überführung in das Volkseigentum; Annahme einer individuellen Diskriminierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus VG Dresden, 17.08.2000 - 3 K 3624/96
Das bedeutet, dass alle in der DDR als wirksam angesehenen und behandelten Enteignungsmaßnahmen wirksam bleiben, sofern sie - wie hier - nicht durch Restitution nach dem Vermögensgesetz rückgängig gemacht werden oder sonst auf der Grundlage des Art. 19 Satz 2 EV in Verbindung mit den dazu erlassenen Gesetzen, etwa dem Verwaltungsgrechtlichen Rehabilitierungsgesetz vom 23.6.1994 wegen Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgehoben werden können (BVerwG, Urt. v. 20.3.1997, VIZ 1997, 348). - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem …
Auszug aus VG Dresden, 17.08.2000 - 3 K 3624/96
Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht eingehalten worden sind, weil diese falsch ausgelegt oder angewendet wurden (BVerwG, Urt. v. 28.7.1994, VIZ 1994, 601). - BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96
Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter …
Auszug aus VG Dresden, 17.08.2000 - 3 K 3624/96
Vielmehr muss die handelnde Behörde bewusst gegen die jeweiligen Verfahrensvorschriften verstoßen haben, um den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum überhaupt erst zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, VIZ 1997, 160). - BVerwG, 31.03.1998 - 7 B 417.97
Offene Vermögensfragen - Ablösebetrag, Sicherungshypothek, Steuerforderung der …
Auszug aus VG Dresden, 17.08.2000 - 3 K 3624/96
Zwar sind Verwaltungsentscheidungen in Steuersachen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG von der Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgenommen, dies aber nur deshalb, weil mit dem Schreiben des Bundesfinanzministers vom 8.8.1991 an die Obersten Finanzbehörden der Länder (BStBl I S. 793) bereits ein gleichartiges Verfahren zur Verfügung steht (BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998, VIZ 1999, 51).